Kosten
Während Ihrer Reha können verschiedene Kosten anfallen, darunter die gesetzliche Zuzahlung sowie zusätzliche Gebühren für Services. Es ist uns wichtig, Sie im Voraus über mögliche Kosten zu informieren, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Pflegesätze
Die Rehabilitaionsleistungen rechnen die Kostenträger direkt mit der Klinik ab. Mit Kostenträgern sind unterschiedliche Vergütungsregelungen getroffen worden. Bei Bedarf können wir Ihnen diese gerne nennen. Alternativ erfahren Sie die Kostenregelungen bei Ihrem Kostenträger.
Für Selbstzahler und privat Krankenversicherte bestehen ebenfalls gesonderte Vereinbarungen. Auch diese können Sie gerne bei uns erfragen.
Das Gleiche gilt für die Tagessätze bei der Durchführung einer ganztägig ambulanten Rehabilitationsleistung.
Die Klinik Roderbirken unterliegt nicht dem Krankenhausfinanzierungsgesetz. Daher wird der Pflegesatz nicht nach der Bundespflegesatzverordnung beziehungsweise dem Krankenhausentgeltsatz ermittelt. Eine Aufschlüsselung des Pflegesatzes (zum Beispiel nach Unterkunft und medizinischen Leistungen) ist nicht möglich.
Ihre Kostenbeteiligung – Gesetzliche Zuzahlung
Bei einer stationären medizinischen Reha werden Sie an den Kosten beteiligt.
Kostenträger Ihrer Reha ist die Deutsche Rentenversicherung?
Nur bei einer stationären medizinischen Reha müssen sich die Versicherten an den Kosten beteiligen. Dies schreiben gesetzliche Regeln vor.
Die Zuzahlung beträgt höchstens 10,00 Euro pro Tag für längstens 42 Tage, bei einer Anschlussrehabilitation für längstens 14 Tage im Kalenderjahr. Wenn Sie in einem Jahr bereits Rehabilitationsleistungen – auch von der Krankenkasse – in Anspruch genommen haben, werden alle Tage der Zuzahlung berücksichtigt und gegenseitig angerechnet.
Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig. Viele Patientinnen und Patienten können sich ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien lassen. Wichtig: Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen. Das Antragsformular dafür erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Wichtig: Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen. Das Antragsformular dafür erhalten Sie über den unten stehenden Link.
Eine Zuzahlung entfällt darüber hinaus für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für diejenigen, die Übergangsgeld, Sozialhilfe oder Leistungen zur Grundsicherung beziehen. Auch Eltern, deren Kinder an einer von der Rentenversicherung genehmigten Heilbehandlung teilnehmen, müssen nichts zuzahlen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.
Kostenträger Ihrer Reha ist Ihre gesetzliche Krankenversicherung?
Dann bitten wir Sie, die Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums zu beachten.
Zusätzliche Leistungen
Bei Inanspruchnahme folgender Leistungen während Ihres Aufenthaltes übernehmen Sie selbst die Kosten:
- Telefon 1,00 Euro Grundgebühr pro Tag und 0,39 Euro pro Einheit in ein deutsches Mobilfunknetz (Gespräche ins deutsches Festnetz sind kostenlos)
- Kühlschrank auf dem Zimmer:
1 Woche: 15 Euro / 2 oder 3 Wochen: 30 Euro / Verlängerungswoche (ab 4. Woche): 10 Euro
- Benutzung von Waschmaschine, Wäschetrockner und Bügeleisen gegen eine Gebühr von 4,00 Euro
- Begleitperson auf Ihrem Zimmer (zwei Betten):
84,00 Euro pro Tag inklusive Verpflegung, Teilnahme an Vorträgen und Freizeitprogrammen
Wahlleistungen
Was sind Wahlleistungen?
Wahlleistungen sind Leistungen in unserer Klinik, die über den normalen Umfang unserer Klinikleistungen hinausgehen. Wir bieten Ihnen folgende Wahlleistungen an:
Ärztliche Wahlleistungen
Hierzu zählen auch alle begleitenden Arztleistungen, auch dann, wenn sie durch externe Ärzte erbracht werden. Diese werden gegebenenfalls separat in Rechnung gestellt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf im Chefarztsekretariat.
Nichtärztliche Wahlleistungen
Wer übernimmt die Kosten?